Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Herr Dr. Florian Körber, wurde in die Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) aufgenommen.

Voraussetzung war die Teilnahme an dem zweitägigen Testamentsvollstreckerlehrgang der DVEV und Bestehen des anschließenden Testats.

Glückwunsch!

Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der DVEV

Der Beitrag Aufnahme in die Testamentsvollstreckerliste der DVEV erschien zuerst auf Dr. Carl & Partner.