Unser Partner, Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber, ist nun auch “Fachanwalt für Erbrecht”. Hierfür musste er einen Theorielehrgang absolvieren, drei jeweils fünfstündige Leistungskontrollen bestehen und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrung durch eine bestimmte Anzahl an Erbrechtsfällen nachweisen.

Darüber hinaus ist Herr Dr. Körber auch “Fachanwalt für Steuerrecht” sowie “Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht”.

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