Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bundesweit einmalig um drei Monate verlängert.

Eigentümerin/Miteigentümerin bzw. Eigentümer/Miteigentümer eines Grundstücks, eines Wohn- bzw. Gewerbeobjekts oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs haben nun bis 31. Januar 2023 Zeit, um die Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

Auch ohne Informationsschreiben besteht die Pflicht zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung, dies betrifft insbesondere betriebliches Grundvermögen, da hier wohl keine Informationsschreiben ergingen.

Der Beitrag Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis Januar 2023 erschien zuerst auf Dr. Carl & Partner.